Eins vorab: Hier geht es um Bauverträge für das „Lebenswerk Hausbau“ und grundsätzlich sind Verträge bindend. Daher ist es bei einem so komplexen Vertrag wie dem Bauvertrag grundsätzlich erforderlich, diesen durch einen Fachanwalt für Verbraucherbaurecht VOR Unterzeichnung prüfen zu lassen. (link zu bauglück.de/Vertragsprüfung)
Viele Bauherren bemerken leider viel zu spät, dass Sie einen verbraucherfeindlichen Vertrag unterzeichnet haben. Meist ist es bei dieser späten Reue sehr schwierig, sich vom Vertrag zu lösen.
Mit einer ersten Einschätzung, die Sie kostenfrei erhalten, wissen Sie sofort, welche Fallstricke in Ihrem Vertrag enthalten sind und was angepasst und ergänzt werden sollte.
Heute soll es daher darum gehen, WIE man aus einem schlechten Vertrag raus kommt oder sich von einem unzuverlässigen Vertragspartner trennen kann, ohne dass es zu finanziellen Nachteilen kommt.
Verträge sind bindend und zum Vertragen da. Man ist aber nicht auf Gedeih und Verderb einem Unternehmer ausgeliefert, denn: Das Gesetz sieht vor, dass Bauherren umfassende Rechte haben, sich aus dem Vertrag zu lösen. Aber: Da diese Rechte sehr komplex sind, sollte man vor einer Kündigung auf jeden Fall mit einer Fachanwältin für Verbraucherbaurecht sprechen.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen wichtige Fragen, auf die es ankommt, wenn man seinen Bauvertrag kündigen möchte.
Das Kündigungsrecht für Verbraucher-Bauherr:innen ist in § 648 und § 648a BGB gesetzlich geregelt. Die Kündigung des (Verbraucher-)Bauvertrag muss schriftlich erfolgen (§ 650h BGB). Daher ist es grundsätzlich möglich, sich bis zu Vollendung des Vertrages jederzeit vom Bauvertrag zu lösen. Allerdings ist das nicht immer kostenfrei für den Bauherren! Bei einer sogenannten „freien“ Kündigung nach § 648 BGB, kann der Bauherr zwar jederzeit kündigen, der Unternehmer darf in diesen Fällen dann aber auch seine Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen abrechnen. Daher kann es im Falle einer – jederzeit möglichen – „freien“ Kündigung sehr teuer werden.
§ 648a BGB sieht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund vor, dass in den Fällen, in denen den Bauherren das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, sich der Bauherr kostenfrei aus dem Vertrag lösen kann. Ob ein „Wichtiger Grund“ vorliegt, kann in der Regel nur durch einen Experten im Verbraucherbaurecht geprüft werden. Diese Kündigungen sollten auf jeden Fall anwaltlich begleitet werden, da der Unternehmer zunächst die Möglichkeit erhalten muss, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Eine anwaltliche Fristsetzung ist in der Regel erforderlich.
Die Kündigung muss gut vorbereitet und begründet werden. Eine Fristsetzung und Kündigungsandrohung per Einwurfeinschreiben sollte vorher unbedingt erfolgt sein. Auch die außerordentliche Kündigung muss per Einwurfeinschreiben schriftlich erfolgen.
Bis zur Vollendung des Werkes (§648 BGB).
Grundsätzlich sieht das BGB eine freie Kündigung nur durch die Bauherren vor. Außerordentlich kann jedoch auch der Unternehmer kündigen. Dazu werde ich in einem meiner nächsten Blogbeiträge mehr schreiben.
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Unteranderem mit wichtigen Checklisten für euer Bauvorhaben!
Die Gründe sind vielfältig. Hier einige zur Auswahl:
Nein, wie oben dargestellt ist es durchaus möglich, nach entsprechender Prüfung, außerordentlich zu kündigen.
Er kann nicht „frei“ sondern nur aus wichtigem Grund kündigen. Dazu gibt es kommende Woche einen neuen Blogbeitrag.
Nein, da die Gründe konkret darzulegen sind und umfassend geprüft werden müssen.
Vorsicht vor Alleingängen. Eine fehlerhafte außerordentliche Kündigung kann in eine freie Kündigung umgedeutet werden mit der Folge, dass der Unternehmer die sogenannte „Kündigungsvergütung“ geltend macht. Hier nutzen die Unternehmer die Unerfahrenheit der Bauherren aus und fordern – meist unberechtigt – horrende Summen.
Bei einer freien Kündigung kann es teuer werden. Der Unternehmer kann die Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen , die sogenannte Kündigungsvergütung, verlangen.
Nach einer Kündigung muss immer ein gemeinsamer Termin zur Feststellung des Bautenstandes stattfinden und die Leistung bis zur Kündigung abgerechnet werden.
Unsere Checkliste bietet einen Einblick in unseren Bauherrenführerschein und dient als Guide für die ersten Schritte ins Bauglück