Beim Hausbau läuft nicht immer alles nach Plan – und wenn der Bauträger oder Auftragnehmer den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhält, kann das für Dich als Bauherr oder Investorin teuer werden. Besonders ärgerlich: Geplante Mieteinnahmen bleiben aus. Aber: Wenn Du rechtzeitig und richtig reagierst, hast Du gute Chancen auf Schadenersatz bei Bauverzug.
Ein Mietausfall entsteht, wenn eine Immobilie wegen Bauverzugs nicht wie geplant vermietet werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du…
… bereits Mietinteressenten hattest,
… die Immobilie aber nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde,
… und die Vermietung dadurch erst später möglich war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. März 2025 (Az. VII ZR 231/23) entschieden:
„Die Anforderungen an die Darlegung eines Verzugsschadens dürfen nicht überspannt werden.“
Du musst nicht genau vorrechnen, was alles passiert wäre, wenn der Bau rechtzeitig fertig gewesen wäre. Es genügt:
✅ Dass der Bau verspätet fertig wurde
✅ Dass es einzugsbereite Mietinteressenten zum ursprünglich geplanten Termin gab
✅ Und dass die Vermietung deshalb verzögert stattfinden konnte
Wichtig: Du kannst das z. B. durch eine einfache Übersicht der Mietanfragen nachweisen – etwa mit Kontaktdaten, Nachrichten oder Besichtigungsterminen.
Er stärkt Deine Position als privater Bauherr:
Du musst keine komplizierten hypothetischen Rechnungen aufstellen oder umfangreiche Nachweise liefern. Stattdessen reicht ein plausibler und nachvollziehbarer Vortrag, der belegt, dass Dir durch den Bauverzug tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Wenn Du durch Bauverzug einen finanziellen Schaden erlitten hast, solltest Du Deine Rechte kennen und nutzen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung kannst Du Schadenersatzansprüche geltend machen – und das oft mit überschaubarem Aufwand.
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