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Das Architektenhonorar und die HOAI - immer wieder ein Streitthema

Mit dem Architekten zu bauen ist die Königsdisziplin für den Bauherren, denn es ist keinesfalls so, dass man sich in diesem Fall entspannt nach hinten legen kann, sondern gerade hier genaue vertragliche Grundlagen schaffen muss, denn:
Wenn es Streit gibt mit dem Architekten, dann meist um sein Honorar.
Natürlich ist es klar, dass der Architekt für seine Leistung bezahlt werden muss, jedoch stellt sich gerade zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Architekten die Frage: Ab wann?
Vom unverbindlichen Vorgespräch zum Vertrag:

Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum Auftrag?
Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Bedauerlicherweise wird das Problem selten angesprochen.
Das ist ein schwerer Fehler, denn häufig entstehen so Missverständnisse und schließlich Ärger ums Geld. Das beginnt damit, dass die sogenannte Bausummenobergrenze nicht festgelegt wird und der Architekt zwar von seinem Honorar spricht, es jedoch nicht beziffert. Es ist ein Fehler, wenn von keiner Seite klar kommuniziert wird, ab wann die Leistung des Architekten bezahlt werden muss und vor allen Dingen in welcher Höhe.
Richtige Kommunikation ist wichtig
Das muss aber nicht sein, denn die Frage des Honorars kann im Vorfeld geklärt werden. Die ersten Treffen zwischen dem Bauherren und dem Architekten nennt man Akquise-Phase.
Hier stecken die Parteien ab, ob der Planer die Vorstellungen der Bauherren umsetzen kann. Diese Treffen sind in der Regel kostenfrei. Auch weitere Treffen und erste Pläne für das Bauvorhaben sehen viele Architekten noch als Bewerbungsphase.
Fließende Grenzen
Hierbei muss der Bauherr wissen: die Grenze zwischen kostenfreier Akquise und honorarpflichtigem Planungsprozess ist fließend und muss von beiden Parteien klar kommuniziert werde.
Der Bauherr muss auf einen schriftlichen Vertrag bestehen und der Architekt muss klar sagen, ab wann seine Arbeit etwas kostet. Aber auch der Bauherr muss klar kommuniziert, dass er davon ausgeht, dass die Beratung in der Startphase kostenfrei ist.

HOAI – Die Honorarordnung für Architekten

Grundlage der Honorarforderung des Architekten ist die Honorarordnung für Architekten, die HOAI. Sie legt fest, was an den Architekten ab wann und für welche Leistung gezahlt werden muss. Die aktuell gültige HOAI ist aus dem Jahr 2021. Sie gilt für alle Verträge ab dem 1.1.2021. Hier geht es zum ausführlichen Blogbeitrag zum Bauen mit dem Architekten und allen Neuerungen 2021 zur HOAI
Nach HOAI sind die Phasen an einem Bauprojekt in neun Leistungsphasen eingeteilt:
LP1 Grundlagenermittlung
LP2 Vorplanung
LP3 Entwurfsplanung
LP4 Genehmigungsplanung
LP5 Ausführungsplanung
LP6 Vorbereitung der Vergabe
LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
LP8 Objektüberwachung
LP9 Objektbetreuung sowie Dokumentation
Im Internet kann man nach der Anlage 1 zur HOAI 2021 suchen und findet dort die Definition, was konkret hinter den Leistungsphasen steckt.
Je mehr Leistungsphasen ein Architekt für die Bauherren ausführt umso höher ist sein Honorar.