Die 14 unwirksamen Klauseln im Fertighausvertrag
Teil II
Unser Blogbeitrag zur Unwirksamkeit der 14 Klauseln in Fertighausverträgen hat eine Lawine von Anfragen ausgelöst. Ganz oben rangiert die Frage:
„Ich baue nicht mit der DFH Haus GmbH, sondern mit einem anderen Fertighausanbieter – lässt sich die Unwirksamkeit auf meinen Vertrag übertragen?“
Die Antwort lautet: Jein!
Was in Verträgen der DFH Haus GmbH unwirksam ist, hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf andere Fertighausverträge. Aber: Es kommt immer auf die Klauseln an.
Achtung: Einen Anspruch auf Zahlung eines Ordnungsgseldes bei Verwendung der unwirksamen Klauseln – trotz Urteil- hat nur der BSB (Bauherrenschutzbund e.V.) gegen die DFH Haus GmbH.
Sicherheit für Ihren bestehenden Fertighausvertrag:
Es ist unmöglich, Pauschalaussagen zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Vertragsklauseln zu treffen, ohne den Inhalt Ihres individuellen Fertighausvertrages zu kennen.
Da uns in den vergangenen Tagen unzählige Anfragen zu bestehenden Fertighausverträgen erreicht haben, bieten wir Ihnen deshalb ab sofort in Kooperation mit der Fachanwaltskanzlei Reibold-Rolinger unseren kostengünstigen Schnell-Checkup für bestehende Fertighausverträge an. Der Schnell-Checkup bietet Ihnen absolute Klarheit und Handlungsanweisungen in Bezug auf ggf. unwirksame Klauseln in Ihrem eigenen Fertighausvertrag – gleich, von welchem Hersteller. Buchen Sie dafür eine Online-Beratung und lassen Sie der Kanzlei vorher Ihren bestehenden Vertrag zukommen.
Sie haben Ihren Bauvertrag noch nicht unterschrieben und möchten dennoch auf der sicheren Seite sein? Dann nutzen Sie hier die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung