DIE DIGITALE ABNAHME BEIM HAUSBAU

Wie vermeide ich Fehler? - 7 goldene Regeln

Wie sieht es aktuell aus?

Wir schreiben das Jahr 2023.

Die großen Fertighaus Hersteller sind bereits dazu übergegangen, das händische Abnahmeprotokoll aus Papier durch ein digitales Abnahmeprotokoll zu ersetzen.

Apps gibt es dazu genug. Der Markt wird nach und nach digitalisiert (endlich!) und das Papier hat ja nun auch bald ausgedient.

Aber Achtung!

Ihr könnt auch bei der digitalen Abnahme viele Fehler machen.

Deshalb habe ich 7 Goldene regeln für die Abnahme zusammengefasst.

Der erste Schritt ins Eigenheim?

Unsere Checkliste bietet einen Einblick in unseren Bauherrenführerschein und dient als Guide für die ersten Schritte ins Bauglück

Die 7 goldenen Regeln für die Abnahme:

  1. Die Abnahme ist eine einseitige Erklärung von euch als Bauherren, § 640 BGB (lest das ruhig mal nach, den Paragraphen könnt ihr googeln). Ihr bestimmt, was im Abnahmeprotokoll steht. Daher: Das Abnahmeprotokoll selbst führen und nicht dem Bauleiter überlassen. Nur ihr müsst unterschreiben.

  2. Das Abnahmeprotokoll muss alle Mängel enthalten, die bekannt und sichtbar sind. Es muss daher wirklich alles eingetragen werden und eine Frist zur Beseitigung in das Protokoll aufgenommen werden.

  3. Bei einem gravierenden Mangel oder einer Vielzahl von Mängeln darf die Abnahme verweigert werden.

  4. Wenn der Unternehmer zur Abnahme einlädt und die Leistung ist vollständig und mangelfrei erbracht, muss die Abnahme erklärt werden. Will man wegen eines wesentliche Mangels die Abnahme verweigern, muss dies dem Unternehmer schriftlich mit Hinweis auf mindestens 1 Mangel angezeigt.

  5. Wenn die Fertigstellung verspätet ist, muss das im Protokoll stehen und die Geltendmachung von Verzugsschäden schriftlich vorbehalten.

  6. Niemals eine Abnahme ohne Sachverständigen durchführen und die Abnahme mit dem Sachverständigen gut vorbereiten.

  7. Der Einzug vor Abnahme oder das Schweigen auf das Abnahmeverlangen des Unternehmers kann zur konkludenten Abnahme führen.

Eigenverantwortung übernehmen!

Wenn ihr das digitale Abnahmeprotokoll dem Bauleiter des Bauunternehmers überlasst, wird dieser nur das in das Protokoll eintragen, was er bewertet und nicht, was ihr bewerten wollt. Man übersieht sehr schnell, was genau erklärt wurde, wenn nur Kästchen angekreuzt werden und schnell durch das Protokoll gescrollt wird. Das iPad gehört daher in die Hände der Bauherren und nicht in die Hände des Bauleiters. Die Gefahr ist zu groß, dass dieser nur das aufnimmt und anklickt, was ihm passt.

 
Beim Hausbau ist die Abnahme Pflicht und wenn ihr euch unberechtigt weigert, die Abnahme durchzuführen, verletzt ihr eure Vertragspflicht.

Was passiert eigentlich, wenn man die Abnahme erklärt?

  1. Die Gewährleistungszeit beginnt Tag genau 5 Jahre zu laufen.
  2. Die Schlussrechnung des Bauunternehmers wird fällig und sicher in wenigen Tagen zugestellt.
  3. Die Beweislast kehrt sich um. Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass keine Mängel vorhanden sind. Nach der Abnahme müssen die Bauherren beweisen, dass Mängel vorhanden sind.

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Mein Fazit für euch:

Unterschätzt die Bauabnahme nicht — das empfehle ich wirklich nachdrücklich, weil ich in meiner Kanzlei als Fachanwältin für Baurecht und Expertin für Verbraucherbaurecht täglich private Bauherren vor mir habe, die genau das getan haben und erschrocken sind von den Folgen. Nicht selten ist ein Fehler bei der Abnahme auch im Bauprozess relevant.

In vielen Fällen wird ein Protokoll unterzeichnet, das mit SCHLUSSABNAHME überschrieben ist. Dann streitet die Urkunde gegen die Bauherren, wenn sie tatsächlich nur einen Zwischenbegehung machen wollten und die Schlussabnahme gar nicht erklärt werden sollte.

Auch ist Ihnen die Wirkung der Abnahme nicht klar.

Seid daher sehr wachsam, wenn ihr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert werdet und erklärt die Abnahme nur, wenn die Leistung im Wesentlichen mangelfrei erbracht wurde. Bereitet die Abnahme mit dem Sachverständigen gut vor. Falls ihr die Abnahme wegen eines wesentlichen Mangels nicht erklären wollt, müsst ihr dies dem Unternehmer mitteilen und euch auf mindestens 1 Mangel berufen, da ansonsten die Abnahme stillschweigen erklärt werden könnte. Am besten schreibt ihr das per Einwurfeinschreiben.

Nutz die Abnahme aber auch als Chance, für eure Rechte und eueren Qualitätsanspruch einzustehen und lasst euch nicht beirren. Ihr seid die „Macher“ der Abnahme und bestimmt den Inhalt des Protokolls!

Wusstet ihr übrigens, dass ihr in einer individuellen Onlineberatung (360 Euro) durch mich auf die Abnahme vorbereitet werden könnt und im Bauherrenführerschein eine genaue Anleitung zur Abnahme bekommt?

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