Die Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuerreform 2022 ist aktuell in aller Munde. Jeder hat davon gehört, die meisten wissen nicht, was genau zu tun ist.

Hört man die Zahl der betroffenen Haushalten (36 Millionen Haushalte in Deutschland), dann kann man sich vorstellen, dass viele davon betroffen sind.

Bundesweit gibt es Unterschiede, die man kennen sollte. Da man da sehr schnell den Überblick verlieren kann, haben wir eine Steuerexpertin in unseren Podcast eingeladen Frau Dr. Nicole Haaf gibt die 5 wichtigsten Tipps zum Thema Grundsteuerreform 2022. Die Frist wurde zum Glück vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert.

Genug Zeit, um sich mit dem Thema zu befassen und alles richtig zu machen.

  1. Informationen bei den Finanzämtern einholen, z.B. Internetseiten der Finanzämter der jeweiligen Bundesländer, Grundsteuer-Hotline der jeweiligen Bundesländer, ggf. Chatfunktion nutzen.
  2. Nicht auf die lange Bank schieben! Zwar wurde die Frist durch den Gesetzgeber bis zum 31.01.2023 verlängert, meistens merkt man aber erst beim Ausfüllen der Erklärungen, welche Angaben noch fehlen. Kurz vor Fristablauf ist es dann meist zu spät, wenn man noch Informationen von Seiten der Behörden benötigt.
  3. Notwendige Unterlagen zusammensuchen: Aktenzeichen, Adresse des Grundstücks, Angaben aus den Grundbuchauszügen (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, wirtschaftliche Einheit bei Wohnungseigentum), Eigentumsverhältnisse bei mehreren Eigentümern,
  4. Angaben zur Person (Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Steuer-ID), Wohnfläche, ggf. Bodenrichtwert, Baujahr, Angaben zur Grundstücksart
    Angaben zur Wohn- und Nutzflächen beachten: Die Bauunterlagen geben hier Auskunft. Zur Wohnfläche gehören alle Grundflächen der Räume, die ausschließlich zum Wohnen genutzt werden. Nicht angegeben werden müssen Zubehörräume wie Waschküche, Abstellräume, Heizungsräume, Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dachböden müssen erst ab einer Größe von 2 Metern vollständig angegeben werden. Besonderheiten gelten bei Garagen und Nebengebäuden, wie Scheunen oder Schuppen. Stellplätze müssen nicht angegeben werden.
  5. Bei Ehegatten, Erbengemeinschaften, Grundstücksgemeinschaften, etc. muss nur eine Erklärung für alle abgegeben werden.

 

Wir hoffen Sie mit diesen Tipps auf Ihre Grundsteuer – Erklärung vorbereitet zu haben.

Hören Sie jetzt in den Podcast rein und erfahren Sie weitere essenzielle Tipps von unserer Gesprächspartnerin Frau Dr. Nicole Haaf.