Deshalb raten wir Ihnen, dass Sie Ihren Bauvertrag unbedingt von Profis überprüfen lassen sollten:

Über 87 % aller Bauverträge sind schlicht NICHT unterschriftsreif und Laien können das nicht erkennen.

Werden Vertragslücken und Fallstricke in Hausbauverträgen nicht erkannt, können Ihnen als private Bauende sehr hohe, zusätzliche Baukosten und Risiken entstehen.

Hand aufs Herz:

Verstehen Sie all diese Klauseln in Schriftgröße 5 auf der Rückseite Ihres Bauvertrages, die so ganz unscheinbar als „Allgemeine Vertragsbedingungen“ bezeichnet werden?

Es würde mich ehrlich gesagt wundern, denn die meisten Bauherren sind keine Juristen und verkennen, dass sich hinter unzulänglichen oder unklaren Regelungen fast immer Nachteile und Mehrkosten für die Verbraucherbauherren verbergen.

„Das ist ein Mustervertrag, die Kosten für eine Vertragsprüfung sind herausgeworfenes Geld“

Ich weiß, dass viele Bauherren den Versprechungen der Vertriebsmitarbeiter der Haushersteller vertrauen und wirklich glauben (wollen), dass das ein „Mustervertrag ist, den schon viele Bauherren ohne Beanstandung unterschrieben haben“.

Das mag sein, doch meist sind das genau jene Bauherren, die am Ende aber Bauverzug, Mehrkosten, Bauverzug und teure Rechtsstreitigkeiten auf sich nehmen mussten, um überhaupt in ihr Haus einziehen zu können.

 „Das Geld für die Vertragsprüfung spare ich mir“

So ist die Denkweise vieler Bauherren, die zugegebenermaßen an allen Ecken und Enden ihr Budget beisammen halten müssen – doch in diesem Fall sparen Sie am falschen Ende. Ich kann Ihnen versichern, dass man selbst mit den besten Bauanwälten Deutschlands keinen Prozess gewinnen kann, wenn man einen unausgewogenen Vertrag unterschrieben hat. Häufig werden die Bauherren dann von den Richterinnen und Richtern darauf hingewiesen, dass man das doch unterschrieben habe und sie davon ausgehen, dass dann auch alles verstanden wurde. So ist es aber leider nicht, und meist ist es dann zu spät.

Blindes Vertrauen: Kennen Sie die Schlange Kaa aus dem Dschungelbuch? 

Das ist einer meiner Lieblingsfilme aus meiner Kindheit, übrigens. Aber zurück zum Dschungelbuch und Mogli: Mogli ist durch blindes Vertrauen in eine Falle der Schlange Kaa getappt und konnte nur durch großes Glück von Shir Kahn, dem Tiger, gerettet werden. Leider haben wir aber in den seltensten Fällen einen Shir Khan an unserer Seite.

Deshalb möchte ich Ihnen folgende Ratschläge für die Erstellung Ihres Bauvertrag geben:

  • Vertrauen Sie nicht blind den Aussagen der Hausbaufirmen, denn Sie stehen als Laie immer dem Profi der Baufirma gegenüber.
  • Kennen Sie Ihre Rechte!
  • Lassen Sie sich nicht einlullen.
  • Unterschätzen Sie nicht das Risiko eines schlechten und gegebenenfalls nichtigen Bauvertrages.
  • Lassen Sie Ihren Vertrag auf jeden Fall von einer/einem Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, der/die sich im VERBRAUCHERBAURECHT auskennt und in diesem speziellen Rechtsgebiet versiert ist, prüfen.
  • Lösen Sie sich von dem Gedanken, dass die Vertragsprüfung teuer ist – das Geld ist wirklich gut investiert und erspart Ihnen um ein Vielfaches höhere Kosten, falls etwas schief geht.

Wenn Sie dann noch den Bauherrenführerschein absolvieren und sich schon in der Planungsphase durch einen baubegleitenden Qualitätskontrolleur begleiten lassen, machen Sie alles richtig und Sie werden schon bald sicher und ohne größere Probleme in Ihr Traumhaus einziehen können.

Der Königsweg für Ihr Bauprojekt sieht deshalb meines Erachtens so aus:

> Absolvieren Sie den Bauherrenführerschein > weitere Informationen zu meinem Online-Kurs finden Sie hier.

> Lassen Sie Ihren Bauvertrag prüfen > Manuela Reibold-Rolinger und Ihr Team in der Fachanwaltskanzlei Reibold-Rolinger erstellen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Bauvertrages und ein unverbindliches Angebot zur Prüfung des Vertrages.. Hier können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

>Ziehen Sie schon in der Planungsphase Ihres Hausbauprojektes eine baubegleitende Qualitätskontrolle hinzu. Als Teilnehmer:in des Bauherrenführerscheines empfehlen wir Ihnen einen Experten ganz in der Nähe Ihres Bauvorhabens.

Urteil zu Abhängigkeit von Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag:

Weshalb Sie sich nicht auf Musterverträge verlassen sollten und wieso die Vertragsprüfung durch eine/n juristischen Experten so wichtig ist, schildere ich Ihnen in diesem aktuellen Urteil:

Viele Bauherren lassen sich von Baufirmen ködern, die gleichzeitig ein Grundstück versprechen.

Wenn die beiden Verträge voneinander anhängig sind, müssen beide Verträge beim Notar beurkundet werden. Viele Verbraucher wissen das nicht.

Das Kammergericht Berlin hat jüngst entschieden, dass ein Bauvertrag, der eine rechtliche Einheit mit einem Grundstückskaufvertrag bildet, ebenfalls notariell beurkundet werden muss. Geschieht das nicht, sind im Zweifel beide Verträge nichtig.

Ob tatsächlich eine Verbindung zwischen dem Bauvertrag und dem Grundstückskaufvertrag besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Den Sachverhalt sollte man auf jeden Fall von einer/einem Verbraucherbaurechtsexpertin/Verbraucherbaurechtsexperten prüfen lassen, denn dieser ist häufig nicht klar und die Prüfung gehört auf jeden Fall in die Hände juristischer Experten.

Die Abhängigkeit des Bauvertrages vom Kaufvertrag reicht manchmal nicht aus, um von einer Beurkundungspflicht des Bauvertrages auszugehen.

Das Risiko für Verbraucher liegt auf der Hand, da diese häufig auch die Hinweise des Notars missverstehen. So war es auch in dem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte:

Hier hatte ein Verbraucher die Bebauung seines Grundstücks geplant. Ein Bauherr erwarb darin ein Grundstück mit notariellem Kaufvertrag und bestellte gesondert mit einem nicht beurkundeten Bauvertrag die Herstellung eines Gebäudes von einem Generalunternehmer.

Nachdem beide Parteien in Streit gerieten, landete der Fall vor Gericht. Das stellte fest, dass der Kaufvertrag nichtig ist, weil der Bauvertrag nicht beurkundet wurde. Der Bauherr verlor daher das Grundstück und den Bauvertrag!

Das klingt leider wie „Gehen Sie zurück auf Los“ und war in diesem beschriebenen Fall auch mit erheblichem Zeitverlust und Mehrkosten verbunden. Jede Partei kann sich nämlich auf die Nichtigkeit berufen.

Deshalb nochmals mein Hinweis: Die Prüfung eines Bauvertrages gehört in die Hände von Profis. Zu glauben, dass man das schon selbst kann, ist unrealistisch.

Fordern Sie deshalb hier eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Bauvertrages an.

Das sind die Top Five der Punkte, die in Bauverträgen oft gar nicht oder nur unzulänglich geregelt sind:

  1. Fehlende Einbindung des Grundstückes
  2. Unzureichende Baubeschreibung
  3. Unausgewogene Bauherrenpflichten
  4. Intransparente Bauzeitenregelung
  5. Schlechte Zahlungspläne