Die Genehmigungsphase eines Bauprojektes — die Startphase für Ihr Bauprojekt

Dass man ein Bauvorhaben vor Baubeginn genehmigen lassen muss, ist wohl jedem Bauherren klar. Immer wieder kommt es aber zu Überraschungen, Mehrkosten und Zeitverzug, wenn der Bauherr sich mit dieser -so wichtigen- Phase nicht mit der gehörigen Intensität befasst. Das Baugesetzbuch und die jeweiligen Landesbauordnungen regeln, was und wie gebaut werden darf:

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan, regelt zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die maximal bebaubare Fläche, die Abstandsflächen, die Anzahl der Geschosse, die Fassaden und Einfriedungen und, und, und. Das zu wissen ist wichtig, da man dann auch weiß, was der Nachbar bauen darf. Häufig habe die Kommunen sogar eine Gestaltungssatzung, die vorgibt, wie die Fassadenfarbe, die Ziegel oder Dachformen ausgebildet sein müssen.

Bauvoranfrage

Falls Sie ein Grundstück haben, das in einem Gebiet ohne Bebauungsplan liegt, muss sich das Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung einfügen und eine Bauvoranfrage eingereicht werden.
Der Bebauungsplan — daran müssen Sie sich halten:
Wichtig ist zunächst, dass der Bauherr weiß, was er auf seinem Grundstück überhaupt bauen kann. Hierzu haben die Städte und Gemeinden in der Regel einen Bebauungsplan erstellen lassen, an dessen Vorgaben sich der Bauherr zu halten hat.
Für viele Bauherren ist es nicht leicht, als Laien den Umfang des Bebauungsplans zu erfassen. Daher haben viele Kommunen zwischenzeitlich verbraucherfreundliche „Baufibeln“ entwickelt, die dem Bauherren anschaulich erklärt, was und wie gebaut werden darf. Hier sind die Baukörper, die Dachformen, die Dachüberstände und vieles Mehr genau erklärt.
Die Genehmigungsplanung übernimmt in der Regel ein Architekt oder aber die Planungsabteilung eines Generalübernehmers, der neben der Bauleistung auch die Planung erbringen will.
Hat der Architekt die Baugenehmigung eingereicht und wird die Genehmigung von der Gemeinde erteilt, bedeutet das jedoch nicht ohne weiteres, dass der Entwurf mangelfrei ist.

Das schuldet der Architekt Ihnen:
Der Architekt schuldet einen Entwurf, der zu einer dauerhaften und nicht mehr zurücknehmbaren Baugenehmigung führt.

Wann eine Genehmigung zurückgenommen werden kann:

Eine erteilte Genehmigung kann von der Behörde nachträglich wieder zurückgenommen werden, wenn sich die Planung nach erneuter Prüfung als (doch) nicht genehmigungsfähig erweist. Das ist dann der Fall, wenn sich zum Beispiel der Nachbar über die Baugenehmigung beschwert und die Behörde ihm Recht gibt. Dann kann die Genehmigung wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit zurückgenommen werden. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn im sogenannten „Freistellungsverfahren“ agiert wird:

Was Sie tun können, um Ihre genehmigungsfähige Planung durchzusetzen, falls diese von der Behörde nicht genehmigt wird:

Andererseits kann es vorkommen, dass eine eigentlich genehmigungsfähige Planung von der Baugenehmigungsbehörde rechtswidrig nicht genehmigt wird. Dann muss der Bauherr, mit Hilfe eines im Baurecht versierten Anwaltes, Widerspruch gegen die Verweigerung der Baugenehmigung einzulegen. Die BAUGLÜCK GmbH kann Ihnen hierfür die richtigen Spezialisten nennen.
Der Bauherr sollte wissen, dass eine fehlende Genehmigung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauherrn begründen kann, hier sollte jedoch auf jeden Fall VOR der Kündigung ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden, der Ihnen über die Bauglück GmbH sehr gern vermittelt wird.