Der Auftraggeber stellt Bauwasser und Baustrom zur Verfügung.
2.
Der v. g. Festpreis ist gemäß anliegendem Zahlungsplan auf das Konto des Auftragnehmers binnen fünf Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen, d. h. das finanzierende Kreditinstitut ist unwiderruflich zur Überweisung der laut Zahlungsplan fälligen Rate an den Auftragnehmer zu beauftragen.
3.
Vor Unterzeichnung dieses Vertrags hat keine eingehende Besichtigung oder Untersuchung des Grundstücks stattgefunden. Dies wird erst im Nachgang zur Unterzeichnung dieses Vertrags erfolgen.
4.
Der vereinbarte Fertigstellungstermin und der vereinbarte Festpreis beruhen auf der Annahme, dass keine unüblichen Grundstücksgegebenheiten bestehen.“
5.
Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass das Grundstück mit schweren Baufahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 t befahren werden kann.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Klauseln. Lassen Sie Ihren Bauvertrag unbedingt prüfen…
Bauvertrag - aber sicher!
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