Je später bei Ihrem Bauprojekt ein Mangel erkannt wird, umso teurer wird die Mängelbeseitigung.
Deshalb ist es für Sie so wichtig zu wissen, wie Sie Mängel beim Hausbau erkennen und verhindern können.
Mängel am Bau sind vollkommen normal, denn es sind Menschen, die das Haus mit ihren Händen bauen. Da das so ist, sollten Sie Ihr Bauvorhaben vor allen Dingen gut planen und überwachen, um Ausführungsfehler zu vermeiden, damit Sie am Ende nicht das Nachsehen haben und auch noch die Schadenskosten oder Kosten für die Mängelbeseitigung tragen müssen.
Fast jede 2. Baufamilie hat mit Mängeln auf ihrer Baustelle zu kämpfen.
Das sind meine 5 ultimativen Tipps zur Vermeidung von Mängeln am Bau:
Prüfen Sie Ihre/n Vertragspartner. Zum Beispiel ist es sehr interessant zu wissen, wie lange er schon als Bauunternehmer tätig ist und wieviele Häuser diese Firma im Jahr baut?
Lassen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung prüfen.
Checken Sie auch vorab, ob die Vertragsunterlagen vollständig sind.
Lassen Sie Ihre Planung überprüfen – ist sie plausibel?
Lassen Sie Ihren Bau von Ihrem eigenen, baubegleitenden Qualitätskontrolleur überprüfen, damit Ausführungsmängel frühzeitig erkannt werden können.
Rügen Sie einen auftretenden Mangel schriftlich und mit einer Fristsetzung.
Das ist der größte Fehler, den Sie als privater Bauherr begehen könnten:
Wie sich aus der Statistik oben ergibt, sollten Sie als Bauende sehr früh und auch sehr gründlich mitdenken. Den größten Fehler begehen Sie aber, wenn Sie die Verantwortung abgeben oder Sie sich über den Mund fahren lassen, sobald Sie einen Mangel gerügt haben und dieser zurückgewiesen wird.
Das können Sie als Bauherr tun, wenn Sie einen Mangel rügen und der Unternehmer behauptet, dass kein Mangel vorliegt oder er den Mangel nicht fachgerecht beseitigen möchte:
VOR DER ABNAHME – also im Prozess der Erfüllung des Bauvertrages, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schwere Mängel (z.B. an der Gründung, Statik, Abdichtung des Gebäudes) müssen Sie schriftlich rügen und eine Frist zur Beseitigung setzen.
- Bestreitet der Unternehmer den Mangel, so muss er beweisen, dass kein Mangel vorliegt, denn vorder Abnahme ist er in der Beweislast für die Mängelfreiheit.
- Weigert sich der Unternehmer den Mangel zu beseitigen, können Sie den Mangel nicht einfach selbst beseitigen, das ist erst nach der Abnahme möglich.
- Sie können dann jedoch von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die doppelte Höhe der vom eigenen BBQ geschätzten Kosten bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten.
- Weigert sich der Unternehmer die Mängel zu beseitigen, ist ein Gespräch mit der Fachanwältin oder dem Fachanwalt nötig. Nur die Juristen können prüfen, ob gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrages im Einzelfall möglich ist.
- Beseitigen Sie niemals vor der Abnahme die Mängel selbst, denn auf diesen Kosten werden Sie aller Voraussicht nach sitzen bleiben.
NACH DER ABNAHME – Auch hier gibt es Regeln, die Sie beim Auftreten von Baumängeln einhalten sollten:
- Rügen Sie Mängel schriftlich und mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag zur Mängelbeseitigung ein.
- Fordern Sie die Kosten aus dem Kostenvoranschlag vom Unternehmer – Ebenfalls mit einer Frist.
Läuft diese Frist ab, muss wieder die Fachanwältin zu Rate gezogen werden. Hier gehts zur Beratung auf durch Manu’s Kanzlei.
Gib hier deine Überschrift einWas ist los auf Deutschlands Baustellen im Jahr 2021?
Die meisten Mängel liegen in der Planung, Koordination, Bauüberwachung und vor allem aber bei der Bauausführung.
Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf ein mangelfreies Haus und somit auch auf die Mangelbeseitigung, sollten Mängel auftreten.
Außerdem muss die Bauausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und funktionstauglich sein.
Mangelfolgeschäden müssen unbedingt vermieden werden!
Zu einem Problem entwickelt sich ein Mangel dann, wenn der Mangel über die Abnahme hinaus bestehen bleibt. Werden die Mängel nicht rechtzeitig erkannt und Folgeschäden erst nach der Abnahme oder im schlimmsten Fall nach der Gewährleistung bemerkt, können Sie als Bauende leider auf hohen Schadenskosten sitzen bleiben.
Daher ist der beste Weg, wenn Sie den Baufortschritt mit einer unabhängigen Baubegleitung kontrollieren. Ein externer Sachverständiger prüft dabei zu einzelnen Abschnitten die Bauausführung auf Mängel.
Tipp
Teilnehmer:innen des Bauherrenführerscheines empfehlen wir aus unserem Expertennetzwerk unabhängige Sachverständige (in der Nähe ihres Bauprojektes) mit nachgewiesenen Qualifikation.
Ein Beispiel aus meinem Kanzleialltag:
Letzte Woche war ich auf einer Baustelle, bei der der sehr anerkannte Fertighaushersteller, trotz Bedenken der Baufamilie, dass die Abdichtung in den Bädern gegebenenfalls nicht richtig ausgeführt wurde, behauptet hatte, dass die Bäder hinter den Fliesen fachgerecht abgedichtet sei.
Die Bauherren habe darauf bestanden, dass dies im Rahmen der Bauabnahme durch Bauteilöffnung nachgewiesen wird. Und siehe da:
Keines der 3 Bäder war fachgerecht abgedichtet!
Gut, wenn man beharrlich bleibt, denn gerade bei einer Holzständerbauweise, was bei Fertighäusern immer der Fall ist, führt eine Undichtigkeit in den Bädern zu zum Teil irreparablen Schäden am Holz, die man häufig erst viele Jahre nach Ablauf der Gewährleistungsfrist feststellt. Das hat zur Folge, dass Sie auf den Kosten der Mängelbeseitigung sitzen und diese liegen in der Regel bei mehreren 10.000 Euro.
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