COVID-19 - das ist für private Bauherren jetzt wichtig

Vor allem Eines: Sie haben keine Zeit zu verlieren!
Schnell handeln und denken ist die Devise in Zeiten des Corona Virus. Denn: Wir gehen davon aus, dass Covid-19 schon ganz bald auch auf privaten Baustellen ankommen wird und die Bauwirtschaft sich mit diesem Thema befassen muss.
Handwerker dürfen trotz Covid-19 (Stand 16.3.2020) Ihrer Arbeit nachgehen, doch dennoch ist uns wichtig, dass Sie wissen, was jetzt wirklich wichtig ist. Manuela Reibold-Rolinger hat deshalb die wichtigen Fakten für Sie als private Bauherren zusammengefasst:

Covid-19 als willkommene Ausrede für Baustopp oder Bauverzug?

Wie sind Ihre Rechte, wie sollten Sie sich verhalten und wie können Sie verhindern, dass Baufirmen Covid-19 als willkommene Ausrede für Baustopp oder Bauverzug heranziehen?
Die von den Gesundheitsbehörden angeordnete Quarantäne können auf Ihrer Baustelle Bauverzug, Behinderungen und Ablaufstörungen auslösen.

Der Ausbruch einer Pandemie dürfte als Fall höherer Gewalt zu bewerten sein.

Grundsätzlich gilt §286 Absatz 2 BGB, der Unternehmer haftet nicht für den Verzug, wenn er ihn aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten hat.

Er ist jedoch verpflichtet, den Fall der Behinderung anzuzeigen (Nachweis durch Schriftstück) und, wenn die Behinderung wegfällt, hat er das UNVERZÜGLICH anzuzeigen und muss die Arbeiten wieder aufnehmen.

Fordern Sie einen schriftlichen Nachweis für die Anordnung der Quarantäne, dazu ist der Unternehmer verpflichtet (241 Absatz 2, 282 BGB)
Dokumentieren Sie den Start, die Dauer und das Ende des Baustopps
Kontrollieren Sie die Regelung zur Bauzeit in eurem Bauvertrag, sollte sich der Unternehmer bereits in Verzug befinden, mahnt ihn schriftlich an.
Regeln Sie bei Eintritt des Baustopps mit dem Vermieter eine Verlängerung der Kündigungsfrist.
Bleiben Sie mit dem Bauunternehmer im Gespräch. Leben Sie die Kooperationspflicht am Bau und vereinbaren schriftlich, wie Sie mit der indivuellen Situation umgehen wollen. Ggf. als Nachtrag / Aussetzen der Bauraten, Verpflichtung zur Information, neue Festlegung zur Bauzeit.
Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate, besteht die Möglichkeit der Kündigung (nur nach Rücksprache mit dem Anwalt)

Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Stricke reissen, buchen Sie eine Online-Beratung (via Zoom.us oder Skype) bei der Kanzlei unserer Bauglück-Gründerin Manuela Reibold-Rolinger. Sie ist Fachanwältin für Bau-und Architektenrecht und weiß, was zu tun ist, wenn es auf Ihrer Baustelle zu Problemen kommt.